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VG Bremen, 25.03.2010 - 2 K 659/09 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Verwaltungsgericht Bremen
AtomG § 21 Abs 5; BremGebBeitrG § 22; BremGebBeitrG § 7; HeilberufsG § 6; HeilberufsG § 8 Abs 2; RöV § 17a; SGB 10 § 64 Abs 2
Gebührenfreiheit von Sozialleistungsträgern - Angabe der Rechtsgrundlage; Ärztekammer; ärztliche Stelle; Erbringung von Sozialleistungen; Gebührenbefreiung; öffentliches Interesse; Röntgeneinrichtungen; Überprüfung
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- BVerwG, 26.06.1987 - 8 C 70.85
Datenübermittlung - Melderegister einer Gemeinde - Sozialhilfeempfänger - …
Auszug aus VG Bremen, 25.03.2010 - 2 K 659/09
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass sowohl die Übermittlung von Daten aus dem Melderegister einer Gemeinde an einen Sozialleistungsträger (Urteil vom 26.06.1987 - 8 C 70/85 in BVerwGE 77, 364) als auch die von einem Sozialleistungsträger erbetene Auskunft aus dem Fahrzeugregister über einen Fahrzeughalter, gegen den als Schädiger Rückgriff genommen werden soll (Urteil vom 18.12.1987 - 7 C 95/86 u.a. in BVerwGE 78, 363), nach § 64 Abs. 2 Satz 1 SGB X kostenfrei ist.In diesem Zusammenhang hat das Bundesverwaltungsgericht klargestellt, dass die Kostenfreiheit nach § 64 Abs. 2 Satz 1 SGB X nicht nur zugunsten der Sozialleistungen in Anspruch nehmenden Bürger, sondern auch der Sozialleistungsträger besteht (BVerwG, Urteil vom 26.06.1987 a.a.O.).
- BVerwG, 18.12.1987 - 7 C 95.86
Behördenauskünfte - Sozialhilfeträger - Fahrzeugregister - Fahrzeughalter - …
Auszug aus VG Bremen, 25.03.2010 - 2 K 659/09
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass sowohl die Übermittlung von Daten aus dem Melderegister einer Gemeinde an einen Sozialleistungsträger (Urteil vom 26.06.1987 - 8 C 70/85 in BVerwGE 77, 364) als auch die von einem Sozialleistungsträger erbetene Auskunft aus dem Fahrzeugregister über einen Fahrzeughalter, gegen den als Schädiger Rückgriff genommen werden soll (Urteil vom 18.12.1987 - 7 C 95/86 u.a. in BVerwGE 78, 363), nach § 64 Abs. 2 Satz 1 SGB X kostenfrei ist. - VG Gelsenkirchen, 27.02.2008 - 7 K 1823/06
Röntgenverordnung, Verwaltungsgebühren, Gebührenfreiheit, Kostenfreiheit, …
Auszug aus VG Bremen, 25.03.2010 - 2 K 659/09
Angesichts des nach der vorstehend angeführten höchstrichterlichen Rechtsprechung weit zu verstehenden Begriffs der Geschäfte, die aus Anlass der Erbringung einer Sozialleistung nötig werden und damit unter die Kostenfreiheit nach § 64 Abs. 2 Satz 1 SGB X fallen, gehört die Überprüfung von Röntgeneinrichtungen des Sozialmedizinischen Dienstes der Klägerin ohne Weiteres dazu (so auch VG Gelsenkirchen, Urteil vom 27.02.2008 - 7 K 1823/06).